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Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung Sozial-Fibel
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet, so weit es um den Erhalt der Gesundheit oder die Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Krankheit geht.

Versicherungsvoraussetzungen
Arbeitnehmer sind bis zu einer bestimmten Einkommensgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Ebenso Rentner, Arbeitslose und eine ganze Reihe von Selbstständigen. Wenn man eine Rente bezieht, wird man Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner. Dadurch ändert sich aber nichts bei den Leistungen und man bleibt auch weiterhin bei der gleichen Krankenkasse wie bisher. Wer eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet oder Beamter ist, kann sich privat krankenversichern, anstatt Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein. In dem Fall sind verschiedene Versicherungsverträge möglich und die Leistungen deswegen unterschiedlich.

Leistungen
Die wichtigsten Leistungen sind:
• Krankenbehandlung
• Krankenhausbehandlung
• häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe
• Kuren
• Transportkosten
• Krankenversicherungsschutz im Ausland
• Gesundheitsförderung, Krankheitsverhütung
• Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
• Krankengeld


Zuständig
Die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung.
z.B. AOK, Barmer-GEK, DAK, Techniker-K, Innungskrankenkasse, Knappschaft oder viele Betriebskrankenkassen.

Ansprechpartner in Augsburg und Antragstellung
Bei der Niederlassung der jeweiligen Krankenkasse.
Alle medizinisch notwendigen Leistungen wie Untersuchungen oder Physiotherapie werden von Ärzten verordnet, ebenso Medikamente, Hilfsmittel und medizinische Behandlungspflege.
Gesetzesgrundlage